Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Haftungsverbund – Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sind alle Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen.
Es besteht aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:
- den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
- der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
- dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.
Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren
- hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten;
- mussten noch nie Einleger entschädigt werden;
- ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar einer Insolvenz gekommen.
Wie funktioniert der Haftungsverbund?
Bei drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Mitgliedsinstitutes leistet die zuständige Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe Hilfe und sichert die Solvenz und Liquidität dieses Institutes. Hier kommen beispielsweise die Zufuhr von Eigenmitteln, die Übernahme von Bürgschaften und Garantien oder auch verzinslicher Schuldversprechen sowie die Erfüllung von Ansprüchen Dritter durch die Sicherungseinrichtung in Betracht.
Die einzelnen Sicherungseinrichtungen des Haftungsverbundes sind miteinander verknüpft. Zwischen den bei den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden gebildeten 11 Sparkassenstützungsfonds besteht ein überregionaler Ausgleich. Dieser tritt ein, wenn bei einem regionalen Sparkassen- und Giroverband die für die Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die vorhandenen Fondsmittel übersteigen.
Auf diese Weise werden alle 11 regionalen Sparkassenstützungsfonds zu einer Haftungsgemeinschaft verbunden, so dass trotz der Selbstständigkeit der regionalen Einrichtungen in einem Notfall das Gesamtvolumen aller Fonds gemeinschaftlich zur Verfügung steht.
Für die Landesbanken/Girozentralen ist beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ein selbstständiger Fonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen, gebildet, ebenso ein Sicherungsfonds für die Gruppe der Landesbausparkassen.
Die Gemeinschaft aller Sparkassenstützungsfonds ist mit den beiden übrigen Fonds (Sicherungsreserve der Landesbanken und Sicherungsfonds der Landesbausparkassen) in einem Haftungsverbund zusammengeschlossen. Dieser wird aktiv, sofern die für die Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die Mittel des betroffenen Sicherungssystems übersteigen. Durch diesen Haftungsverbund steht in einem Krisenfall das Gesamtvolumen aller Sicherungseinrichtungen für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung.
Welche Institute gehören der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen an?
Im Folgenden finden Sie eine Liste aller Mitgliedsinstitute, die der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen angehören.
Der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen gehören folgende Mitgliedsinstitute an:
- Bayerische Landesbank, München;
- Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - , Bremen;
- DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt/Main;
- HSH Nordbank AG, Hamburg und Kiel;
- Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim;
- Landesbank Berlin AG, Berlin;
- Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - , Frankfurt/Main und Erfurt;
- Landesbank Saar, Saarbrücken;
- Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, Braunschweig und Magdeburg;
- WestLB AG, Düsseldorf und Münster.
Zusätzlich sind an die Sicherungsreserve der Landesbanken noch folgende Institute angeschlossen:
- Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Berlin;
- DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln;
- Deutsche Hypothekenbank (Aktiengesellschaft), Hannover;
- S Broker AG & Co. AG, Wiesbaden;
- Weberbank Aktiengesellschaft, Berlin;
- Westdeutsche Immobilien Bank, Mainz.



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