Forfaitierung
- Unter Forfaitierung versteht man den Ankauf einzelner Forderungen aus Exportgeschäften ohne Rückgriffsmöglichkeit auf den ursprünglichen Gläubiger im Nichtzahlungsfall
- Der Ausdruck "à forfait" bedeutet, dass die Forderungen als Ganzes (in "Bausch und Bogen"), d.h. mit allen Risiken von einer Bank oder Forfaitierungsgesellschaft angekauft werden. Entsprechend wird die Entscheidung über einen Ankauf wesentlich von der Beurteilung der wirtschaftlichen und politischen Risiken des Schuldners bzw. Garanten abhängen
- Dokumentierte Kapital- (und Zins-) Forderungen aus Exportgeschäften. Die Forderungen müssen zum Zeitpunkt der Forfaitierung existent, frei von Einreden und abtretbar sein
- Die Forderungen sollten aus Gründen der Abstraktheit und Übertragbarkeit wechselunterlegt sein (Solawechsel/gezogener Wechsel). Um eine schuldbefreiende Zahlung in einer anderen als der Wechselwährung möglichst auszuschließen, ist beim Betrag der Zusatz "effektiv" erforderlich
- Auch Ankauf von Buchforderungen oder Ansprüchen aus Dokumenten-akkreditiven (Akkreditive mit hinausgeschobener Zahlung/"deferred payment") ist möglich
- Die Abtretung von Wechselforderungen erfolgt durch Indossament entsprechend dem für die Wechsel geltenden Wechselrecht
- Demgegenüber gestaltet sich die Abtretung von Buchforderungen, Ansprüchen aus Akkreditiven und Garantien schwieriger. Um eine rechtsgültige Abtretung zu erreichen, müssen die Anforderungen und Voraussetzungen des jeweils geltenden Rechts beachtet werden
- Eine Offenlegung der Abtretung der Forderungen und Ansprüche gegenüber den Schuldnern und Garanten wird i. d. R. von der ankaufenden Bank / Forfaitierungsgesellschaft verlangt
Eine Ober- und Untergrenze besteht nicht, doch sollten die einzelnen Fälligkeiten inkl. Zinsen mindestens Euro 250.000 oder den Gegenwert davon betragen. Währungen sind Euro und US-Dollar. Auch andere gängige Handelswährungen sind möglich.
Kurz-, mittel- oder langfristig. Bei längeren Laufzeiten sind gestaffelte Rückzahlungen üblich.
Wechselaval oder -einlösungsgarantie, Zahlungsgarantie bzw. Deferred-payment-Akkreditiv der Bank des Importeurs, Exportkreditgarantien des Bundes / ECA-Deckungen (der darunter verbleibende Selbstbehalt wird von uns i.d.R. mit angekauft/übernommen!)
- Die ankaufende Bank/Forfaitierungsgesellschaft stellt Zinsen als Diskont in Rechnung und überweist dem Exporteur den Diskonterlös (Barwert/Nettogegenwert). Der bei der Abrechnung im Diskontwege angewandte Zinssatz (Forfaitierungssatz/Diskontsatz) ist ein Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
- Die Höhe des Zinssatzes wird im Wesentlichen durch die Refinanzierungskosten bestimmt, ist jedoch auch abhängig von der Einschätzung der gestellten Sicherheiten, dem Schuldnerland, der Kontraktwährung und der Laufzeit der Forderung
- Forfaitierungen werden üblicherweise nach der Eurozinsmethode (365/360 Jahreszinstage) abgerechnet
- Da die Zahlungspünktlichkeiten zwischen den einzelnen Schuldnern und Ländern differiert, werden entsprechend den Erfahrungen der Banken / Forfaitierungsgesellschaften sogenannte Respekttage in Anrechnung gebracht, die den Fälligkeitsterminen der anzukaufenden Forderungen hinzugerechnet werden
- Entsprechend der Gestaltung der einzelnen Angebote und Forfaitierungsverträge können Zusage-, Bereitstellungsprovision und andere Kosten anfallen




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