Ohne IBAN und BIC geht's nicht
SEPA-Zahlungen mit eindeutiger Adresse
Innerhalb der SEPA identifizieren IBAN und BIC den Zahlungsempfänger eindeutig. Die HSH Nordbank unterstützt Sie bei der Umstellung der Kontodaten Ihrer Geschäftspartner mit einem einfach zu bedienenden PC-Programm.
IBAN und BIC werden derzeit vorwiegend im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr genutzt. Sie identifizieren das Konto und das Kreditinstitut eindeutig. Die neuen SEPA-Verfahren verwenden ausschließlich diese Kennungen. Für SEPA-Zahlungen innerhalb Deutschlands ist es daher notwendig, Kontonummer und Bankleitzahl der Bankverbindungen von Geschäftspartnern effizient in IBAN und BIC umwandeln zu können.
Im Internet gibt es bereits verschiedene Applikationen, mit denen eine Umrechnung vorgenommen werden kann. Allerdings sind diese Angebote auf die Umwandlung einzelner Kontonummern beschränkt; weder die automatisierte Stapelverarbeitung noch die Validierung der Kontoverbindung mittels Prüfziffernberechnung ist möglich. Doch gerade diese Eigenschaften werden von Unternehmen für die Umstellung auf SEPA dringend gefordert.
Vor diesem Hintergrund wurde der "SEPA Account Converter" entwickelt. Mit diesem einfach zu bedienenden PC-Programm reduziert sich der Umstellungsaufwand auf ein Minimum: Bankverbindungen bei deutschen Kreditinstituten können automatisiert in IBAN und BIC umgewandelt werden.
Der SEPA Account Converter läuft unter allen gängigen Windows-Versionen und ermöglicht über eine im Zentralen Kreditausschuss standardisierte Schnittstelle einen einfachen Datenaustausch mit vorhandenen Systemen. Ein weiteres Highlight: Das Programm rechnet nicht nur die eingegebenen Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC um, sondern validiert zudem die umzuwandelnden Daten mittels Prüfziffernberechnung bzw. Bankleitzahlenabgleich.
Der SEPA Account Converter beinhaltet die erforderliche formale Zustimmung der Kreditinstitute, für deren Kontonummern die Berechnung durchgeführt wird. Damit erfüllt das Programm die Anforderungen gemäß ISO 13616, wonach die IBAN nur vom kontoführenden Institut ausgegeben werden darf.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kundenbetreuer.



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